Rahmenbedingungen der Behandlung
Auf dieser Seite finden Sie organisatorische Informationen zur psychotherapeutischen Behandlung in meiner Praxis.
Kostenübernahme
Die psychotherapeutische Behandlung erfolgt im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung.
Ich behandle Patientinnen und Patienten aller gesetzlichen Krankenkassen sowie Selbstzahler.
Die Kosten für psychotherapeutische Leistungen werden bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Psychotherapeutische Sprechstunde und Diagnostik
Vor Beginn einer psychotherapeutischen Behandlung finden Termine im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde statt. Diese dienen dem gegenseitigen Kennenlernen, der diagnostischen Einschätzung sowie der gemeinsamen Klärung, welche Form der Behandlung sinnvoll erscheint.
Für die Terminvereinbarung ist keine ärztliche Überweisung erforderlich.
Einzel- und Gruppentherapie
In meiner Praxis kommen je nach individueller Situation sowohl Einzel- als auch Gruppenangebote zum Einsatz.
Gruppenpsychotherapie ist ein wissenschaftlich anerkanntes und wirksames psychotherapeutisches Verfahren. Für viele Patientinnen und Patienten kann die psychotherapeutische Grundversorgung in der Gruppe einen ersten Schritt der Behandlung darstellen.
Welche Behandlungsform im Einzelfall sinnvoll ist, wird gemeinsam besprochen und entschieden.
Sitzungsdauer und Frequenz
Einzelsitzungen dauern in der Regel 50 Minuten.
Die Häufigkeit der Termine richtet sich nach dem individuellen Behandlungsbedarf und wird gemeinsam abgestimmt.
Gruppensitzungen finden in einem festgelegten Rahmen statt.
Terminvereinbarung und Absagen
Termine erfolgen nach Vereinbarung.
Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich um eine rechtzeitige Absage. Nicht rechtzeitig abgesagte Termine können gegebenenfalls privat in Rechnung gestellt werden.
Wartezeiten
Aufgrund der hohen Nachfrage nach psychotherapeutischen Behandlungsplätzen kommt es zu Wartezeiten.
Je nach individueller Situation kann bereits vor Beginn einer weiterführenden Psychotherapie die Teilnahme an einer psychotherapeutischen Grundversorgung oder einem Gruppenangebot möglich sein.
Schweigepflicht
Als ärztliche Psychotherapeutin unterliege ich der gesetzlichen Schweigepflicht. Alle Inhalte der Behandlung werden vertraulich behandelt.